Dominik Hofmeister, Fachanwalt für Strafrecht, demonstrierte eindrucksvoll, dass Elektroprojekte bei Errichtung von industriellen (elektrotechnischen) Anlagen in der Regel nur einen kleinen Teil des gesamten Bauprojektes betreffen, neben dem vielzählige andere Gewerke stehen.
Solche Elektroprojekte sind regelmäßig im Hauptvertrag über die Errichtung der industriellen Anlage erfasst. Dabei werden sie im Rahmen der Auftragsvergabe überwiegend an ausführende Elektrounternehmen vergeben, die ihrerseits nicht selten mit Subunternehmern bzw. elektrotechnischen Zulieferern zusammenarbeiten. Es entsteht damit eine Konstellation, in welcher vielzählige Vertragswerke nebeneinander bzw. in einem Kettenverhältnis abgeschlossen sind, zudem eine Konstellation, in welcher vielzählige Unternehmen zusammenarbeiten. Damit können für den Fall einer mangelhaften Ausführung rechtlich höchst komplizierte Verhältnisse in Bezug auf Mangelbeseitigungs-/Schadenersatzansprüche entstehen.