Der VdS-anerkannte Sachverständige
Merkmale
Den VdS-anerkannten Sachverständigen zum Prüfen elektrischer Anlagen nach VdS 2228 zeichnet insbesondere Folgendes aus:
- Qualifikation auf höchstem fachlichem Niveau:
Hoch qualifiziert in der Beurteilung elektrischer Anlagen und muss die fachliche Kompetenz durch entsprechende Prüfung bei der VdS Schadenverhütung GmbH nachweisen. - Unabhängigkeit vom Versicherungsnehmer:
Ist kein Mitarbeiter des Versicherungsnehmens und kann deshalb ohne Einflussnahme durch diesen prüfen. - Unabhängigkeit vom Errichter:
Ist nicht der Errichter der elektrischen Anlage und auch nicht derjenige, der die Anlage kontinuierlich wartet, instand hält oder verändert. - Wahren des externen Blicks:
Steht nicht in Gefahr, "betriebsblind" Dinge aus Routine zu übersehen. - Wirtschaftliche Unabhängigkeit:
Kann nicht am Ergebnis der Prüfung finanziell partizipieren, da keine Mägel beseitigt werden. Die Mägelbeseitigung hat durch den Elektrofachbetrieb, der die Anlage in der Regel wartet bzw. instand hält, zu erfolgen. - Blick über den Tellerrand:
Ist durch Aus- und Fortbildung in der Lage bei der Prüfung, neben der Personenschutzprüfung nach DGUV Vorschrift 3, durch Berücksichtigung der VdS-Richtlinien den Sachschutz im Sinne der Feuerversicherungen einzubeziehen. Damit verbunden ist immer die Beratung des Versicherungsnehmers zu Gunsten eines fachgerechten Brandschutzes. - Kontrolle und Überwachung:
Die Tätigkeit des VdS-anerkannten Sachverständigen wird durch einen unabhängigen Dritten überwacht.
Qualifikationswege
Strenge Anforderungen werden an die Ausbildung des VdS-anerkannten Sachverständigen zum Prüfen elektrischer Anlagen nach VdS 2228 gestellt. Den Zugang zum Anerkennungsverfahren haben nur natürliche Personen, die neben weiteren Voraussetzungen insbesondere Folgendes nachweisen müssen:
- den erfolgreichen Abschluss des Studiums der Elektrotechnik, alternativ den Meisterbrief sowie eine Bestellurkunde als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger des Elektro-Installateurhandwerks,
- eine nach dem Studium erfolgte, mindestens 5-jährige praktische Tätigkeit einschließlich Nachweis über die dabei erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen in der Elektrotechnik im Allgemeinen sowie der Installationstechnik im Besonderen oder Nachweis über eine Revisionstätigkeit durch eine entsprechende Bescheinigung eines VdS-anerkannten Sachverständigen mit Angabe der Prüfungstage und der geprüften Betriebe; alternativ die Vorlage der Bestellungsurkunde als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger des Elektro-Installateurhandwerks,
- die Verfügbarkeit der erforderlichen Messgeräte sowie deren Kalibrierung,
- die Verfügbarkeit der erforderlichen Normen
- polizeiliches Führungszeugnis
Kontrolle und Überwachung des VdS-anerkannten Sachverständigen
Nicht zuletzt ist es für das Ergebnis einer Prüfung wichtig, dass der VdS-anerkannte Sachverständige einer Zertifizierung und dadurch einer kontinuierlichen Überwachung unterliegt. Andere im Prüfwesen tätige Personen (Elektrofirmen, Betriebspersonal usw.) unterliegen derartigen Anforderungen nicht. Ist z.B. der Auftraggeber nicht mit der Leistung des Prüfers zufrieden, so kann er häufig nur über den langen Weg der Gerichte zu seinem Recht kommen. Beim VdS-anerkannten Sachverständigen können Beschwerden an die überwachende Stelle gerichtet werden: VdS Schadenverhütung, Bereich Security, Abteilung EFL. Dieser Stelle gegenüber muss der VdS-anerkannte Sachverständige kontinuierlich seine Arbeit verantworten. Der Versicherer kann hier auf Missstände hinweisen und Abhilfe einfordern. Dieser Sachverhalt trägt letztlich dazu bei, die Prüftätigkeit nach Klausel SK 3602 qualitativ auf einem hohen Niveau zu halten und damit den Erwartungen der Sachversicherer und Versicherungsnehmer gerecht zu werden.