Unser Fachanwalt für Strafrecht Dominik Hofmeister eröffnete mit einem stark strapazierten juristischen Thema „Outsourcing der elektrotechnischen Unternehmerverantwortung vor dem Hintergrund der Vorschriften des ArbSchG und der DGUV1 (externe VEFK)“. Es wurden sowohl die Möglichkeiten, als auch die Pferdefüße aufgedeckt. Insbesondere wurde herausgearbeitet, welche Rolle die VEFK im Unternehmen hat und unter welchen strengen Vorgaben eine Ausgliederung nur funktionieren kann. Internationale Outsourcing Standards und juristische Notwendigkeiten sind zu beachten, die selten erfüllt werden. Es liegt in der Verantwortung des bestellenden Unternehmers zwischen „Externer VEFK“ und „Beratungsangebot“ zu unterscheiden.