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Elektroorganisation | Gilt die Prüfplakette auf ortsveränderlichen Geräten als Urkunde?

# 11  /  25.11.2025

Nein, eine Prüfplakette auf ortsveränderlichen elektrischen Geräten gilt in der Regel nicht als Urkunde im juristischen Sinne. Eine Urkunde ist ein Dokument, das eine Gedankenerklärung enthält, die den Aussteller erkennen lässt und dazu bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen. Eine gesetzliche Quelle zur Definition von Urkunden findet sich im deutschen Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Insbesondere § 126 BGB behandelt die Formvorschriften für Urkunden.

Prüfplakette auf einem ortsveränderlichen elektrischen Gerät

Prüfplakette als Beweismittel:

Die Prüfplakette dient als Nachweis dafür, dass ein Gerät gemäß den einschlägigen Vorschriften geprüft wurde. Hier ist es z. B. die DGUV Vorschrift 3 im Bereich der Elektrosicherheit in Deutschland.

Sie bestätigt jedoch nur die Durchführung und das Ergebnis einer Prüfung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie ist eher ein technischer Hinweis und kein rechtsverbindliches Dokument.

Selbst die Gestaltung der Prüfplakette ist nicht wirklich vorgegeben, obwohl es natürlich bewährte Standards gibt. Einige Prüfgesellschaften bzw. Prüfunternehmen entwicklen auch ihre eigene Prüfplakette. Dagegen spricht zunächst einmal nichts.

Zeitpunkt der nächsten Prüfung:

Den Fachpublikationen ist zu entnehmen, dass der Zeitpunkt der nächsten Prüfung zu dokumentieren ist und nicht er Zeitpunkt der Prüfung. Wenn beides dokumentiert ist, spricht auch nichts dagegen.  

Unterschied zur Urkunde:

  • Die Urkunde dient dazu, eine rechtserhebliche Tatsache dauerhaft festzuhalten und im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen.

  • Die Prüfplakette ist lediglich ein Kennzeichen oder Label, das als ergänzendes Hilfsmittel für die Identifikation eines geprüften Zustands des ortsveränderlichen Gerätes dient.
    Es verweist, wenn es richtig gemacht wird, auf ein separates Prüfprotokoll, das die eigentliche Urkunde darstellt. Anzumerken ist, dass das Ergebnis der Prüfung auch erst diesem Prüfprotokoll zu entnehmen.

Fazit:

Die Prüfplakette selbst ist keine Urkunde, sondern lediglich ein technisches Kennzeichen. Das zugehörige Prüfprotokoll oder der Prüfbericht hingegen könnte als Urkunde eingestuft werden, da es die Prüfung dokumentiert und im Rechtsverkehr als Beweismittel dienen kann (mutmaßlich dient). 

In unseren Veranstaltungen machen wir immer deutlich, dass ohne Prüfprotokoll zunächst davon ausgegangen werden kann, dass keine Prüfung stattgefunden hat.

Das Gegenteil kann ja dann bewiesen werden.