Prüfplakette als Beweismittel:
Die Prüfplakette dient als Nachweis dafür, dass ein Gerät gemäß den einschlägigen Vorschriften geprüft wurde. Hier ist es z. B. die DGUV Vorschrift 3 im Bereich der Elektrosicherheit in Deutschland.
Sie bestätigt jedoch nur die Durchführung und das Ergebnis einer Prüfung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie ist eher ein technischer Hinweis und kein rechtsverbindliches Dokument.
Selbst die Gestaltung der Prüfplakette ist nicht wirklich vorgegeben, obwohl es natürlich bewährte Standards gibt. Einige Prüfgesellschaften bzw. Prüfunternehmen entwicklen auch ihre eigene Prüfplakette. Dagegen spricht zunächst einmal nichts.
Zeitpunkt der nächsten Prüfung:
Den Fachpublikationen ist zu entnehmen, dass der Zeitpunkt der nächsten Prüfung zu dokumentieren ist und nicht er Zeitpunkt der Prüfung. Wenn beides dokumentiert ist, spricht auch nichts dagegen.